Hilfreiche Mitarbeiterinnen - beschäftigt über
Arbeitsförderungsgesetze

 

                                                                Ziel und Zweck

 

1) Freizeitgestaltung                      2) Individuelle Betreuung                    3) Allgemeine Aufgaben

 

 

1) Freizeitgestaltung:

- organisieren mindestens einer gemeinsamen monatl. Veranstaltung z.B. Fasching, Osterfest, Weihnachtsfeier,

  Ausflüge, Bowlen, Tanzveranstaltungen, Behinderten-Gala usw.

 

- Erweiterung von Gruppennachmittagen im kleinen Rahmen
 

- Anbieten von wöchentlichen bzw. 14-tägigen Treffs mit unterschiedlichen Angeboten z.B. Wandern, Basteln,  #

  Vorlesen, Kinobesuch, gemeinsames Einkaufen (Besonders für Jugendliche und Erwachsene, die im betreuten 

  Wohnen oder in der Häuslichkeit leben, um so eine Isolation der Betroffenen zu vermeiden, und die

  Selbstständigkeit zu fördern, sowie die Angehörigen zu entlasten.)

 

- Lagerfeuer und Grillabend mit Soldaten der Bundeswehr in Zusammenarbeit mit dem Grevesmühlener

  Schützenverein

 

- "Tag der Sauberkeit" sammeln von Papier und Unrat im Stadtgebiet von Grevesmühlen.

  Ein jährliches Dankeschön an die Stadt und seine Bürger.

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2) Individuelle Betreuung:

- persönliche Gespräche und regelmäßige Hausbesuche, um Kontakt zu knüpfen und so die Integration und ein

  positives Lebensgefühl der Betroffenen zu unterstützen z.B. Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

  über die Arbeit in der Behindertenwerkstatt informieren bzw. auf verschiedene Beratungsangebote hinweisen,

  Zuhörer für Probleme sein und an professionelle Beratung, beispielsweise im Sozialamt, vermitteln. Entlastung

  für die Angehörigen schaffen, besonders für Angehörige im Rentenalter.

 

- regelmäßige Kranken- bzw. Krankenhausbesuche bei Menschen mit Behinderung die in einem Heim wohnen

  und kaum familiäre Bindungen haben, um so den Kontakt nicht nur auf die Heimbetreuung zu beschränken.

- als Begleitperson für Menschen mit Behinderung Mobilität schaffen

- Begleitung zu den Ämtern und Unterstützung bei Formalitäten

- Hilfe bei der Lösung von Wohnungsproblemen um z.B. ein Leben im Heim weitgehenst zu vermeiden

  Alternative kann das betreute Wohnen sein oder eine behindertengerechte Wohnung.

  Eine Zusammenarbeit mit dem Sozialamt des Landkreises NWM, der Diakonie oder der AWO ist hier  

  erfolgreich.

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3) Allgemeine Aufgaben:

- jeden Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Sprechstunde in unserem Büro Im Vogelsang 2

  (im Gebäude der Volkssolidarität)
 

- Auftreten als Kontaktperson oder Vermittler zum Sozialamt, der Behindertenwerkstatt, der Hauptfürsorgestelle, 

  dem Versorgungsamt und anderen Organisationen und Ämtern

 

- Zusammenarbeit mit anderen Behindertenvereinen z.B. Behindertensportvereine,

  Selbsthilfegruppe Multiples Sklerose, Blindenverband, Gehörlosenverband usw.

 

- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Vereinen z.B. der Schützenzunft,

  dem Hundesport-Verein, Schulen

 

- Öffentlichkeitsarbeit z.B. Zusammenarbeit mit der Zeitung. Spendenaufrufe usw.

 

- Themen, wie Schaffung von behinderten- und altengerechten Lebensraum in unseren Städten und Gemeinden   

  sollen angesprochen werden, um dann mit unserer Hilfe vom Landkreis und der Stadt für die 

  behinderten Mitbürger realisiert zu werden.

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                                               Finanzierungsträger der Maßnahme

1. Arbeitsamt Schwerin - Mittel aus der Förderung der Beschäftigung in Strukturanpassungsmaßnahmen
                                   - Antragstellung über das Arbeitsamt Grevesmühlen

2. Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Mittel des Landes und der
                                                                                          Europäischen Union
                                                                                        - Antragstellung
                                                                                          Versorgungsamt Neubrandenburg

3. Landkreis Nordwestmecklenburg - Antragstellung beim Ausschuss Soziales, Familie und Gesundheit

4. Stadt Grevesmühlen - Antragstellung beim Kultur- und Sozialausschuss

5. Eigenanteil Behindertenverband e.V. Grevesmühlen

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